Berufsfachschule für Krankenpflege |
| Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns, dass Sie sich für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger an unserer Berufsfachschule interessieren. Ihr Team der Berufsfachschule für Krankenpflege am St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg |
Überblick über die Ausbildung |
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| 2. Die Geschichte unserer Krankenpflegeschule
Die Berufsfachschule für Krankenpflege am St. Theresien-Krankenhaus besteht seit 1928. Zur gleichen Zeit, als der Orden der Niederbronner Schwestern das Krankenhaus eröffnete, begannen sie mit der Ausbildung von Krankenschwestern. Wir sind stolz, sagen zu können, dass seit dieser Zeit mehr als 5000 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung am St. Theresien-Krankenhaus absolvierten. Wir sind eine kleine, persönliche und überschaubare Schule mit 75 Ausbildungsplätzen. Das ermöglicht uns, die Auszubildenden individuell zu betreuen und zu fördern.
"Wir sehen Ausbildung als ein prozeßhaftes Geschehen mit Kopf, Herz und Hand, das zu fachlich qualifizierten, lebenstüchtigen und verantwortungsbewußten Persönlichkeiten führt. Dabei ist uns besonders wichtig, den Menschen als ein Geschöpf Gottes zu sehen und in seiner Würde zu schützen." In diesem Sinne gestalten fachlich qualifizierte Lehrerinnen, Praxisanleiter und Fachdozenten die theoretische und praktische Ausbildung. |
| 3. Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der
Gesundheits- und Krankenpflege
Verantwortungsbereiche und Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege sind u.a.:
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| 4. Rahmenbedingungen der Ausbildung
Die Grundlage für die Gestaltung der Ausbildung bildet das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. November 2003. Die Ausbildung beginnt jährlich am 01. Oktober. Pro Kurs werden ca. 25 Auszubildende eingestellt. Die dreijährige Ausbildung endet mit einem staatlichen Examen und ist in allen EG-Ländern anerkannt. Die ersten 6 Monate der Ausbildung gelten als Probezeit. Während der gesamten Ausbildung findet im regelmäßigen Wechsel theoretischer Unterricht und praktischer Einsatz statt. So kann neu erlerntes Wissen in der Praxis angewandt werden. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden wird im AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) in Anlehnung an den BAT (Bundesangestelltentarif) geregelt: z.B. 26 Tage bei Auszubildenden unter 30 Jahren. Die Ausbildungsvergütung (Stand April 2005) beträgt:
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| 5. Unser Wohnheim Für die Auszubildenden
besteht die Möglichkeit, für die Dauer der Ausbildung bei uns zu wohnen.
Das Wohnheim befindet sich innerhalb des Krankenhauses. Alle Zimmer sind
mit Bad / Dusche und einer kleinen Kochgelegenheit mit Kühlschrank ausgestattet.
Telefonanschlüsse sind vorhanden.
Zum Entspannen und geselligem Beisammensein steht pro Etage ein Aufenthaltsraum mit Fernseher zur Verfügung. |
| 6. Zukunftsperspektiven / Fort- und
Weiterbildung Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ermöglicht
gute Zukunftsperspektiven. Besonders im Bereich der Krankenpflege stehen zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nach Abschluß der Ausbildung und einiger Berufserfahrung können in unterschiedlichen Weiterbildungseinrichtungen folgende Zusatzqualifikationen angestrebt werden: Fachspezifische Weiterbildungen wie z.B.: Fachspezifische Studiengänge wie z.B.:
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