Was sind eigentlich "Fördertatbestände"?

Was sind eigentlich "Fördertatbestände"?

Im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden 11 sogenannte Fördertatbestände genannt, für die die Kliniken Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragen können: 

  1. Technische Anpassung der Notaufnahme
  2. Digitale Patientenportale
  3. Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  4. Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
  5. Digitales Medikationsmanagement
  6. Digitale Leistungsanforderung
  7. Leistungsabstimmung und Cloud-Computing
  8. Digitales Betten Versorgungsnachweissystem
  9. Robotik und Telemedizin
  10. IT Sicherheit Epidemiologische Anpassung der Patientenzimmer

Wir haben uns dazu entschieden, für den Fördertatbestand 2 "Digitale Patientenportale" und den Fördertatbestand 3 "Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation" Anträge für Fördermittel des Bundes bzw. der Europäischen Union und des Freistaats Bayern zu stellen und in die aufwendigen und streng reglementierten Vergabeverfahren einzusteigen.

Inzwischen sind wir schon einen Schritt weiter und konnten dank der bereitgestellten Fördermittel dazu gehörenden Teilprojekte teilweise schon abschließen oder sie befinden sich noch in der Umsetzung:

Fördertatbestand 2 "Digitale Patientenportale"

Einführung Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement (in Ausschreibung)

Einführung Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement (n Ausschreibung)

Einführung Zentrale Next Generation Firewall (eingeführt und produktiv)

Einführung Ransomware Protection Bundle (in Einführung)

 

Fördertatbestand 3 "Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation"

Einführung digitale Patientenkurve (inkl. mobiler Visite)  (in Einführung)

Anschaffung mobiler Arbeitsplätze (ca. 36 Tablets + 10 Visitenwagen) (Projekt noch nicht begonnen)

Anpassung der Systemumgebung für die DFK  (Projekt noch nicht begonnen)

Einführung PACS  (Projekt noch nicht begonnen)

ORBIS Schulung (LEAP) (Projekt noch nicht begonnen)

Erneuerung Netzwerk-Infrastruktur inkl. NAC (Hardware-Infrastruktur) (Projekt noch nicht begonnen)

Ablösung der Server der vorhandenen Virtualisierungsfarm Part I (Serverbundle) (Projekt noch nicht begonnen)

Ablösung der Server der vorhandenen Virtualisierungsfarm Part II (Fileserver/Storage-Erweiterung)  (eingeführt und produktiv)


Der Gesetzgeber verlangt, dass die ausgewählten Fördertatbestände und ihre Teilprojekte alle bis 31.12.2024 umgesetzt sind, ansonsten drohen uns Strafzahlungen. Dann werden von jeder Krankenhausrechnung zwei Prozent einbehalten. Es lastet also auf allen Beteiligten ein großer Druck.

 

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