Strafzahlungen durch den Medizinischen Dienst - wir wehren uns! St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg

Strafe für soziale Verantwortung? - Schluss damit!

Die Krankenhäuser wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung bei beanstandeten Rechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) künftig Strafzahlungen in Höhe von 300 Euro pro Fall zu leisten.

Ein Fokus der Prüfungen wird auf Fällen liegen, in denen die Patienten nach Einschätzung der Kassen zu lange im Krankenhaus waren. Das ist besonders ärgerlich. Ein Beispiel: Patienten, die in eine Pflegeeinrichtung oder eine Kurzzeitpflege müssten, bleiben in der Klinik, weil die Pflegeheime am Wochenende keine Bewohner aufnehmen. Das bedeutet für das Krankenhaus: weil die vorgesehene Verweildauer für die Diagnose überschritten ist, wird nicht nur die Rechnung für den Patienten gekürzt - zukünftig müssen die Kliniken dann auch noch eine Strafe von 300 Euro je Fall zahlen. Die ohnehin schon nicht einfache wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser wird durch die Politik weiter verschärft.

Wenn auch Sie das ungerecht findet, dann helfen Sie den Krankenhäusern und schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten und fordern sie auf, die Gesetzesvorlage zurückzunehmen.

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