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Ausbildungsbeginn und -dauer

Die Ausbildung beginnt jeweils am 2. Dienstag im September jeden Jahres.
Die Ausbildung dauert ein Jahr.

Ausbildungsvergütung

Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt derzeit laut AVR (Stand 1. April 2022):

1.114,91 Euro

Das solltest du für einen Pflegeberuf mitbringen:

Erforderliche Zugangsvoraussetzungen

  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Amtliches erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule oder gleichwertige Schulbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung

Du identifizierst dich mit den christlichen Grundwerten und dem Trägerleitbild der Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). 

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Schulabschlüsse im Ausland gemacht haben, benötigen wir eine offizielle Anerkennung durch das

Bayerische Landesamt für Schule – Abteilung Zeugnisanerkennung

Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

Telefon: 09831 - 686 - 252
Fax: 09831 - 686 - 251

Wünschenswerte Zugangsvoraussetzungen

Die Pflege ist ein sozialer Beruf und deshalb sind Schlüsselqualifikationen wie z. B. Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Empathie wünschenswert. 

Bewerbungsunterlagen

Du erfüllst alle Voraussetzungen?

Dann schicke bitte folgende Bewerbungsunterlagen per Mail als PDF (leitung.schule@theresien-krankenhaus.de) oder per Post:

  • Ein Bewerbungsschreiben, in dem du kurz beschreibst, warum du einen Beruf in der Pflege ergreifen willst
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Das Zeugnis in Kopie, das die Voraussetzung für den Schulbesuch erkennen lässt
  • Ein aktuelles Foto
  • Zeugnisse / Bestätigungen über bisherige Tätigkeiten in Kopie

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

 

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X