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Ausbildungsbeginn und -dauer
Die Ausbildung beginnt jeweils am 2. Dienstag im September jeden Jahres.
Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausbildungsverkürzung möglich.
Ausbildungsvergütung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt derzeit laut AVR (Stand 1. April 2022):
Erstes Ausbildungsjahr: 1,190,69 Euro
Zweites Ausbildungsjahr: 1.252,07 Euro
Drittes Ausbildungsjahr: 1.353,38 Euro
Das solltest du für einen Pflegeberuf mitbringen:
Erforderliche Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (z. B. Realschulabschluss)
oder
Mittelschulabschluss, Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegefachhelferausbildung von mindestens einjähriger Dauer
oder
Erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
Du identifizierst dich mit den christlichen Grundwerten und dem Trägerleitbild der Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern).
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Schulabschlüsse im Ausland gemacht haben, benötigen wir eine offizielle Anerkennung durch das
Bayerische Landesamt für Schule – Abteilung Zeugnisanerkennung
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831 - 686 - 252
Fax: 09831 - 686 - 251
Wünschenswerte Zugangsvoraussetzungen
Die Pflege ist ein sozialer Beruf und deshalb sind Schlüsselqualifikationen wie z. B. Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Empathie wünschenswert.
Bewerbungsunterlagen
Du erfüllst alle Voraussetzungen?
Dann schicke uns doch bitte folgende Bewerbungsunterlagen per Mail als PDF ( leitung.schule@theresien-krankenhaus.de) oder per Post:
Ein Bewerbungsschreiben, in dem du uns kurz beschreibst, warum du einen Beruf in der Pflege ergreifen willst.
Einen tabellarischen Lebenslauf
Das Zeugnis in Kopie, das die Voraussetzung für den Schulbesuch erkennen lässt, d.h.
mit Mittlerer Reife das Zeugnis bzw. Zwischenzeugnis der 10. Jahrgangsstufe oder das Jahresabschlusszeugnis der 9. Jahrgangsstufe
mit Abitur bzw. Fachabitur das Zeugnis bzw. Zwischenzeugnis der 10. Jahrgangsstufe und zusätzlich das entsprechende Reifezeugnis
mit abgeschlossener Berufsausbildung das Lehrabschlusszeugnis, das Jahresabschlusszeugnis der Berufsschule und das Abschlusszeugnis der Hauptschule
Ein aktuelles Foto von dir
Evtl. Zeugnisse / Bestätigungen über bisherige Tätigkeiten in Kopie
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).