Ausbildung in der Praxis
Einsatz an verschiedenen Lernorten
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden und ist damit umfangreicher als der Unterricht an der Berufsfachschule für Pflege mit einem Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung wird auf der Basis eines Ausbildungsplans durchgeführt, der vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellen ist und sich am schulinternen Curriculum der Berufsfachschule für Pflege orientiert.
Die praktische Ausbildung erfolgt zum Teil in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst), aber auch in weiteren Einrichtungen, damit die Auszubildenden die verschiedenen Bereiche der Pflege kennenlernen. Die Pflegeausbildung findet somit an unterschiedlichen Lernorten statt.
Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von den Einrichtungen zu gewährleistende Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit. Die Berufsfachschule für Pflege unterstützt die praktische Ausbildung durch die von ihr in angemessenem Umfang zu gewährleistende Praxisbegleitung.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in einen Orientierungseinsatz, in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze:
- Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (400 Std.)
- Pflichteinsätze in der
- allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, zum Beispiel im Krankenhaus (400 Std.)
- Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, zum Beispiel im Pflegeheim (400 Std.)
- ambulanten Akut- und Langzeitpflege, zum Beispiel bei einem ambulanten Pflegedienst (400 Std.)
- Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der
- pädiatrischen Versorgung, zum Beispiel im Kinderkrankenhaus (120 Std.)
- allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung,zum Beispiel in einer psychiatrischen Klinik (120 Std.)
- weitere Einsätze (2 x 80 Std.), zum Beispiel Hospiz, Beratungsstellen (160 Std.)
- Vertiefungseinsatz, letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (500 Std.)
Alle Auszubildenden durchlaufen die gleichen Pflichteinsätze. Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Pflege und der Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels absolviert werden.