Geriatrische Rehabilitation im St. Theresien-Krankenhaus

Die Abteilung für Geriatrische Rehabilitation besteht seit 1996 und wird vom Chefarzt der Medizinischen Klinik geleitet.
Leitender Oberarzt der Abteilung ist Dr. med. Wolfgang Norgauer. 

Die Abteilung umfasst 25 Plätze und ist dem Akutkrankenhaus angegliedert.

Für Ärzte ist die volle Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Geriatrie möglich.

 

Als therapeutisches Team sehen wir die wichtigsten Ziele unserer Arbeit in der geriatrischen Rehabilitation in der bestmöglichen Wiederherstellung von Gesundheit, Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Wir möchten gemeinsam mit dem Rehabilitanden Ziele festlegen. Dabei berücksichtigen wir die gesamte Lebenssituation und schließen die Angehörigen in die Entscheidungsfindung und Beratung mit ein. Wir kooperieren mit regionalen Einrichtungen.

Grundkrankheiten oder Begleiterkrankung (z.B. Herzschwäche, hoher Blutdruck, Zuckerkrankheit, Harnwegsinfekt etc.) werden natürlich auch während des Aufenthalts in der Abteilung mitbehandelt. Bei einer akuten Verschlimmerung während der Rehabilitationsbehandlung, kann jederzeit eine Weiterbehandlung oder Mitbehandlung durch die übrigen Kliniken bzw. Abteilungen des Hauses erfolgen. Auch Patienten mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung können während der Rehabilitationsbehandlung in der unserem Krankenhaus angeschlossenen Dialysestation weiterbehandelt werden. Ebenso sind bei Bedarf Schrittmacheranlagen oder Herzkatheteruntersuchungen möglich. Die Weiterbehandlung innerhalb der Klinik ermöglicht eine integrierte Behandlung in der dem Patienten vertrauten Umgebung und vermeidet Informationsverluste über die bestehenden Grundkrankheiten oder Begleiterkrankungen. Zusätzlich ist nach erfolgreicher Behandlung einer während der Rehabilitation aufgetretenen akuten Erkrankung die Rückübernahme in die Rehabilitationsabteilung problemlos möglich.

Während der rehabilitativen Behandlung ist auch eine intensive Diabetikerschulung sowie eine Beratung über ernährungsmedizinischer Probleme möglich.

Die Altersmedizin, die geriatrische Medizin, befaßt sich mit der Behandlung von Erkrankungen, die bevorzugt im höheren Lebensalter auftreten und berücksichtigt dabei speziell die besonderen Umstände, die typischerweise viele Krankheitsabläufe bei älteren Menschen komplizieren.

Unter geriatrischer Rehabilitation versteht man Maßnahmen, die der Wiederherstellung körperlicher aber auch sozialer Selbständigkeit dienen. Soweit körperliche oder geistige Defizite unbehebbar bleiben, sind sie so gut wie möglich durch entsprechende Hilfsmittel und Hilfen auszugleichen. All diese Maßnahmen haben im Fall der Geriatrie möglichst frühzeitig und wohnortnah zu erfolgen. Neben der medizinischen Seite hat die Rehabilitation insbesondere in der Geriatrie eine nicht zu unterschätzende soziale Dimension, die auch in der Seelsorge eine entscheidende Unterstützung findet.

Ziel ist es also, den manchmal hochbetagten Patienten nach schweren Erkrankungen, bei chronischen Leiden oder nach Operationen zur Wiedererlangung von Gesundheit, Moblität und Selbständigkeit zu verhelfen. Pflegebedürftigkeit soll vermieden oder vermindert und die Reintegration in die gewohnte häusliche Umgebung erreicht werden.

Zur Aufnahme kommen in erster Linie Patienten

  • mit operativ versorgten Frakturen (z. B. Schenkelhalsbrüchen);
  • nach Amputationen von Gliedmaßen;
  • mit Stoffwechselerkrankungen, z. B. Osteoporose;
  • nach Herzinfarkten, mit Herzinsuffizienz;
  • mit Schlaganfällen;
  • mit anderen neurologischen Erkrankungen , z. B. Morbus Parkinson;
  • mit spezifisch geriatrischen Funktionsstörungen wie z. B. Blasen- und Mastdarmstörungen;
  • zur Anschlußheilbehandlung bei Tumorleiden;
  • nach schweren Operationen;
  • mit verzögerter Rekonvaleszenz nach schwerer Krankheit.

Der Schwerpunkt der Behandlung liegt im Bereich der medizinisch-therapeutischen Rehabilitation nicht mehr erwerbstätiger Patienten. Entsprechend werden Patienten auf Zuweisung aus Akutkrankenhäusern, Reha-Abteilungen oder auch von zu Hause (nach Antragstellung durch den Hausarzt) übernommen. Für die Abteilung besteht ein Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Aufnahme erfolgt nach Genehmigung des Kostenübernahmeantrags durch die Kostenträger.

Weitere Informationen

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X