Die Patientenfürsprecherin – Mittlerin zwischen Patient und Klinik

Unsere Patientenfürsprecherin steht Patienten und Angehörigen persönlich zur Verfügung. Sie nimmt Anliegen und Beschwerden von Patienten und Angehörigen entgegen und prüft die vorgebrachten Anliegen. Sie übernimmt eine Mittlerrolle zwischen Patient und Klinikpersonal und trägt zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei. Bei der Klinikleitung setzt sie sich dafür ein, dass evtl. notwendige Veränderungen in der Organisation des Klinikablaufs veranlasst werden.

Die Patientenfürsprecherin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat alle Sachverhalte, die ihr in ihrer Eigenschaft als Patientenfürsprecherin bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Gegenüber der Klinikleitung und den Beschäftigten des Krankenhauses vertritt die Patientenfürsprecherin Anliegen der Patienten und der Angehörigen nur in deren ausdrücklichen Auftrag.

Wird die Patientenfürsprecherin im Auftrag des Patienten tätig und benötigt sie bei der Klärung des Sachverhalts von Mitarbeitern des Krankenhauses Informationen, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen, muss zunächst der Patient die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter von der Schweigepflicht entbinden. Dies geschieht in der Regel in schriftlicher Form. Ist er aufgrund seines Gesundheitszustandes dazu nicht in der Lage, kann der Patient die Entbindung gegenüber dem der Schweigepflicht unterworfenen Klinikpersonal auch mündlich erklären. Die mündlich erklärte Entbindung von der Schweigepflicht wird dann vom Klinikpersonal schriftlich dokumentiert. Das Gleiche gilt, wenn die Patientenfürsprecherin vom Patienten beauftragt wird, in die Behandlungsdokumentation Einsicht zu nehmen.

Die Patientenfürsprecherin darf keine medizinischen Beratungen oder Rechtsdienstleistungen anbieten oder durchführen. Unzulässig ist beispielsweise die individuelle rechtliche Überprüfung einer Krankenhausrechnung.

Unsere Patientenfürsprecherin ist bei der Ausübung ihrer Aufgabe gegenüber der Krankenhausleitung und allen anderen Stellen im Krankenhaus weisungsunabhängig und von der Einhaltung des Dienstwegs befreit. Sie ist ehrenamtlich tätig und steht somit in keinem Arbeitsverhältnis zum Krankenhausträger. Nimmt die Patientenfürsprecherin Angelegenheiten eines Patienten wahr, kann sie ohne Einhaltung des Dienstwegs innerhalb der Klinik mit allen Mitarbeitern des Krankenhauses Kontakt aufnehmen. Der Patientenfürsprecherin wird das Recht eingeräumt, von den Mitarbeitern der Klinik aus ihrem jeweiligen Bereich Informationen zu erhalten, die erforderlich sind, um dem Anliegen des Patienten nachzugehen und den Sachverhalt klären zu können.

Regina Schober
Patientenfürsprecherin
Sprechzeiten
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Mo – Fr 09:00 - 12:00
TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X